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SWK 19, 1. Juli 2007, Seite R 33
Rechnung: Vorsteuerabzug
• Das Vorliegen der in der Rechnung beschriebenen Leistung ist materielle Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit der Vorsteuer. Für erst zu erbringende Leistungen kann kein Vorsteuerabzug vorgenommen werden, auch wenn eine Vorausrechnung vorliegt. - (§ 12 UStG 1994), (Abweisung)
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