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Pendlerzuschlag für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen in den Jahren 2008 und 2009
Information des Bundesministeriums für Finanzen vom 5. 6. 2007,GZ BMF-010222/0097-VI/7/2007
Beziehen Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ein geringes Einkommen und fallen Sie unter die Besteuerungsgrenze, haben Sie Anspruch auf die so genannte Negativsteuer. Diese ist begrenzt mit 10 % der gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge.
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2007 wurde in Hinblick auf die angehobenen Mineralölsteuersätze das Pendlerpauschale erhöht. Personen, deren Einkommen unter der Besteuerungsgrenze liegt, würden davon aber nicht profitieren. Daher wird für diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Höchstbetrag der Negativsteuer von derzeit 110 Euro auf 200 Euro angehoben. Dieser Pendlerzuschlag in Höhe von höchstens 90 Euro steht zu, wenn Sie mindestens in einem Kalendermonat Anspruch auf das Pendlerpauschale haben.
Der Pendlerzuschlag steht für die Kalenderjahre 2008 und 2009 zu und kann daher erstmalig im Jahr 2009 bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung für das Jahr 2008 geltend gemacht werden.
Bitte beachten Sie, dass die Negativsteuer (inklusive Pendlerzuschlag) mit 10 % der Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung begrenzt ist.
• Beispiele:
Eine Arbeitnehmerin (Angestellte) verdient im Kalenderjahr 2008 ganzjährig monatlich 800 Euro. Die Sozialv...