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SWK 19, 1. Juli 2007, Seite 562

Halber Steuersatz auch für Verzinsung

Begünstigung auch bei Ratenzahlung und Verzinsung

Gerhard Kohler

Wird eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft verkauft und der Veräußerungserlös auf Jahre verteilt ausbezahlt, dann steht der halbe Steuersatz nach § 37 Abs. 4 Z 2 EStG auch für den auf Jahre verteilten Erlös zu. Denn der halbe Steuersatz wird in diesem Fall nicht wegen der Zusammenballung stiller Reserven in einem Jahr (wie bei einer Betriebsveräußerung), sondern für die Bezahlung von dem Halbsatz unterliegenden Gewinnen gewährt (EStR 2000, Rz. 7308). Strittig war in einem aktuellen Fall die Anwendung des halben Steuersatzes auf die Verzinsung der Raten.

Rz. 7309 EStR 2000 lautet: "Sind in den Raten Zinsen enthalten, so sind diese nicht bei Ermittlung der Veräußerungseinkünfte zu berücksichtigen, sondern den nichtbegünstigten Einkünften aus Kapitalvermögen gemäß § 27 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 zuzurechnen. Während die in den zugeflossenen Raten enthaltenen Tilgungsanteile insoweit als Einkünfte gemäß § 31 EStG 1988 zu erfassen sind, als sie die Anschaffungskosten der Beteiligung übersteigen, ist der in den zugeflossenen Raten enthaltene Zinsanteil sofort einkommensteuerpflichtig."

In einem konkreten Fall hatte ein Klient seine Beteiligung an eine GesmbH verkauft und den Kaufpreis auf zehn Jahre verteilt erhalten. Zusätzlich war vereinbart, dass der ausstehende Betrag mit 4 % v...

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