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SWK 19, 1. Juli 2007, Seite T 118

Regierungsvorlage zur Flexibilisierung der gesetzlichen Arbeitszeitregelungen

(SWK) - Zur bereits angekündigten Arbeitszeitflexibilisierung befindet sich nun eine Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden, in parlamentarischer Behandlung (141 BlgNR 23. GP). Die Änderung des AZG enthält einerseits Regelungen, um die Flexibilität von Unternehmen in Hinblick auf schwankende Auslastungen zu erhöhen, und andererseits Maßnahmen, die der Vereinfachung des Arbeitszeitrechts dienen. So geht es um die Ausweitung der Möglichkeiten zur Verlängerung der täglichen Arbeitszeit bei besonderem Arbeitsbedarf auf 24 (bisher zwölf) Wochen im Jahr, maximal jedoch acht Wochen in Folge, die generelle Zulassung von Zwölf-Stunden-Schichten durch Kollektivvertrag, um die Ermächtigung an den Kollektivvertrag, die tägliche Normalarbeitszeit auf bis zu zehn Stunden anzuheben, die Vereinfachung der Regelungen über Gleitzeit, die Vier-Tage-Woche und das Einarbeiten sowie um Maßnahmen über den Abbau von Zeitguthaben. Außerdem haben künftig Teilzeitbeschäftigte, die Mehrarbeit leisten, unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf einen gesetzlichen Mehrarbeitszuschlag von 25 %.

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