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Nochmals: Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden
Entsprechen die EuGH-Urteile Lennartz, Seeling und Charles Tijmens der 6. MwSt-Richtlinie?
1. Vorsteuerabzug nach der 6. MwSt-RL
Es ist wohl unzweifelhaft, dass nach dem System der Mehrwertsteuer für bezogene Leistungen, die nichtunternehmerisch genutzt werden, kein Vorsteuerabzug zusteht. Warum soll dann für bezogene Leistungen, die sowohl unternehmerisch als auch nichtunternehmerisch genutzt werden, auch hinsichtlich des nichtunternehmerischen Nutzungsanteils der Vorsteuerabzug zu gewähren sein? Auch nach dem Wortlaut der 6. MwSt-RL steht bei gemischter Nutzung nur der anteilige Vorsteuerabzug zu. Ein gegenteiliges Ergebnis, nämlich die volle Vorsteuerabzugsberechtigung, beruht auf einem Zirkelschluss.
2. Entscheidungen des UFS
Der UFS hat folglich seine (die Jahre bis 2003 betreffenden) Entscheidungen vom , RV/0826-L/04 sowie im Ergebnis gleich lautend RV/1068-L/04 und RV/0163-L/05, damit begründet, dass der innerstaatliche Vorsteuerausschluss bei gemischter Nutzung von Gebäuden dem in der Richtlinie vorgesehenen Vorsteuerabzug bzw. Ausschluss entspricht und daher (selbst unter Außerachtlassung allfälliger Beibehaltungsrechte) richtlinienkonform ist. Zur Begründung hat er ausgeführt:
In der Rs. Lennartz war u. a. die Frage zu beantworten, ob ein Unternehmer die ihm für de...