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Gedanken zur Abberufung des Stiftungsvorstands durch den Stifter
Zur Wirksamkeit einer Abberufung und Zulässigkeit eines freien Abberufungsrechts
Das Recht, Mitglieder des Vorstands abzuberufen, bildet ein wesentliches Einflussrecht des Stifters auf die Privatstiftung. Im Folgenden seien einige zentrale Fragen dieser Gestaltungsmöglichkeit herausgegriffen, insbesondere gilt es, die Wirksamkeit einer Abberufung und die Zulässigkeit eines freien Abberufungsrechts zu untersuchen. Dabei ist die einschlägige Judikatur vor allem danach kritisch zu hinterfragen, ob eine Differenzierung zwischen natürlichen Personen und Personengesellschaften bzw. juristischen Personen als Stifter geboten ist.
1. Einleitung
Mit der Errichtung bzw. der Eintragung im Firmenbuch entsteht die Privatstiftung als eigener, eigentümerloser Rechtsträger. Die Stiftung hat keine Gesellschafter oder Mitglieder, sodass die Geschicke der Stiftung in den Händen des Vorstands liegen, der an den in der Stiftungserklärung niedergelegten Stifterwillen gebunden ist. Dem Stifter selbst kommt keine Organstellung i. S. d. PSG zu, nach der gesetzlichen Grundkonzeption kann er nur eingeschränkt Einfluss auf die Stiftung nehmen. Das PSG erlaubt es einem Stifter allerdings in weitem Ausmaß, sich Einfluss- und Gestaltungsrechte in der Stiftungserklärung vorzubehalten. Mögliche statuar...