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GesRZ 2, April 2011, Seite 101

Stiftungsrechtliche Änderungen für Privatstiftungen durch das BBG 2011

Nikolaus Arnold

Zwei OGH-Entscheidungen aus dem Jahr 2009, nämlich die sog „Beirats-Entscheidung“ und die sog „Rechtsanwalts-Entscheidung“, haben zu einer intensiven literarischen Diskussion und Auslegungsunsicherheiten in der Praxis geführt. Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2011, BGBl I 2010/111, nicht nur diese Bereiche einer Klärung zugeführt, er hat darüber hinaus auch weitere Änderungen des PSG vorgenommen. Betroffen sind vor allem die Bereiche der Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Stiftungsvorstands, der Besetzung weiterer Organe iSd § 14 Abs 2 PSG (zB eines Beirats), eine Erweiterung der Unvereinbarkeitsbestimmungen und neue Meldepflichten für den Stiftungsvorstand. Die wesentlichen Bereiche sollen in diesem Beitrag thematisch gegliedert dargestellt werden.

I. Die Bestellung des Stiftungsvorstands

1. Ausgangslage

Die Mitglieder des ersten Stiftungsvorstands sind vom Stifter bzw von den Stiftern zu bestellen (§ 15 Abs 4 PSG). Es entsprach schon bisher hA, dass die weitere Bestellung von Mitgliedern des Stiftungsvorstands in der Stiftungsurkunde auch Begünstigten, nahen Angehörigen von Begünstigten und/oder einem begünstigtendominierten Gremium (Beirat) zugewiesen werden kann.

In seiner Entsch...

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