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Zur Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Stiftungsvorstands durch Begünstigte oder ein von Begünstigten dominiertes Gremium
Eine kleine Zeitreise
Peter Doralt war Teil des Arbeitskreises, in dessen Rahmen die im Begutachtungsverfahren des PSG aufgeworfenen Hauptprobleme erörtert und als deren Folge Überarbeitungen vorgenommen wurden. Er kann daher mit gutem Grund auch als einer der (Mit-)Väter des PSG bezeichnet werden. Wenige Jahre nach dessen Inkrafttreten setzte er sich ua mit der Frage der Zulässigkeit der Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Stiftungsvorstands durch Begünstigte oder ein von Begünstigten gebildetes Gremium auseinander. Der vorliegende Beitrag unternimmt eine Zeitreise zu der vom Jubilar bereits damals gestellten und für die Praxis überaus wichtigen Frage der Grenzen der Zulässigkeit derartiger Gestaltungen.
I. Ausgangslage und Problemstellung
Juristische Personen sind zwar rechtsfähig, aber nicht selbst handlungsfähig. Sie handeln daher durch ihre Organe (Fremdorganschaft). Als Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan ist bei der Privatstiftung der Stiftungsvorstand eingerichtet. Beim Stiftungsvorstand handelt sich um ein notwendiges Gesellschaftsorgan. Dies unterstreicht auch § 14 Abs 1 PSG, der ausdrücklich festhält, dass Organe der Privatstiftung der Stiftungsvorstand, der Stiftungsprüfer und gegebenenfalls der Auf...