zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 32, 10. November 2005, Seite R 82

EuGH: Backoffice-Tätigkeiten für Versicherungen

Mehrwertsteuer: Backoffice-Tätigkeiten für Versicherungen sind nicht befreit

Urteilstenor des EuGH:

Art. 13 Teil B lit. a der 6. MwSt-RL ist dahin auszulegen, dass Backoffice-Tätigkeiten, die darin bestehen, gegen Vergütung Dienstleistungen für ein Versicherungsunternehmen zu erbringen, keine zu Versicherungsumsätzen gehörende Dienstleistungen, die von Versicherungsmaklern oder -vertretern erbracht werden, im Sinne dieser Vorschrift darstellen.

(, Arthur Andersen, Vorabentscheidungsersuchen des niederländischen Hoge Raad der Nederlanden)

Anmerkung: Arthur Andersen übernahm für eine Lebensversicherung Backoffice-Tätigkeiten wie die Entgegennahme von Versicherungsanträgen, Bearbeitung von Vertrags- und Tarifänderungen, Ausstellung, Verwaltung und Kündigung von Policen, Bearbeitung von Schadensfällen, Festsetzung der Provisionen und ihre Auszahlung an die Versicherungsvertreter, Organisation und Verwaltung der Informationstechnologie, Weitergabe S. R 83von Informationen an die Versicherung und die Versicherungsvertreter sowie die Erstellung von Berichten an die Versicherungsnehmer und Dritte. Fraglich war, ob diese Tätigkeiten jenen der Verischerungsmakler oder -ve...

Daten werden geladen...