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EuGH: Kraftstofflieferung an Arbeitnehmer
• Mehrwertsteuer: Vorsteuerabzug für Kraftstofflieferung an Arbeitnehmer unzulässig
Urteilstenor des EuGH:
Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der 6. MwSt-RL verstoßen, dass es entgegen den Art. 17 Abs. 2 lit. a und 18 Abs. 1 lit. a der 6. MwSt-RL Steuerpflichtigen das Recht gewährt hat, die Mehrwertsteuer für bestimmte Kraftstofflieferungen an Nichtsteuerpflichtige abzuziehen.
(, Kommission/UK, Vertragsverletzungsverfahren)
Anmerkung: Nach der britischen Umsatzsteuerverordnung wurde von Arbeitnehmern erworbener Kraftstoff so behandelt, als wäre er an den Arbeitgeber geliefert worden, wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber mittels Kilometergeld oder auf der Grundlage des tatsächlich gezahlten Betrags eine Erstattung erhält. Somit konnte der Arbeitgeber den Vorsteuerabzug geltend machen.