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EuGH: Vorsteuerabzug Arbeitszimmer
• Mehrwertsteuer: Vorsteuerabzug für Arbeitszimmer in Miteigentumsgebäude
Urteilstenor des EuGH:
Die 6. MwSt-RL ist wie folgt auszulegen:
- Jemand, der ein Wohnhaus erwirbt oder errichtet, um es mit seiner Familie zu bewohnen, handelt als Steuerpflichtiger und ist damit gem. Art. 17 der 6. MwSt-RL zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn er einen Raum des Gebäudes als Arbeitszimmer für eine sei es auch nur nebenberuflich ausgeübte wirtschaftliche Tätigkeit i. S. d. Art. 2 und 4 der 6. MwSt-RL verwendet und soweit er diesen Teil des Gebäudes dem Unternehmensvermögen zuordnet;
- im Fall der Bestellung eines Investitionsguts durch eine Ehegattengemeinschaft, die keine Rechtspersönlichkeit besitzt und selbst keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der 6. MwSt-RL ausübt, sind die Miteigentümer, die diese Gemeinschaft bilden, für die Zwecke der Anwendung dieser RL als Leistungsempfänger anzusehen;
- bei Erwerb eines Investitionsguts durch zwei eine Gemeinschaft bildende Ehegatten, von denen einer einen Teil des Gegenstands ausschließlich für unternehmerische Zwecke verwendet, steht diesem Ehegatten und Miteigentümer das Recht auf Vorsteuerabzug für die gesamte Mehrwertsteuerbelastung des von ihm ...