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EuGH: Vermietung von Liegeplätzen für Boote
• Mehrwertsteuer: Vermietung von Liegeplätzen für Boote gilt als Grundstücksvermietung
Urteilstenor des EuGH:
1. Art. 13 Teil B lit. b der 6. MwSt-RL ist dahin auszulegen, dass der Begriff der Vermietung von Grundstücken die Vermietung von Liegeplätzen für das Festmachen von Booten im Wasser sowie von Stellplätzen im Hafen für die Lagerung dieser Boote an Land umfasst.
2. Art. 13 Teil B lit. b der 6. MwSt-RL ist dahin auszulegen, dass der Begriff "Fahrzeuge" Boote umfasst.
(, Fonden Marselisborg Lystbådehavn, Vorabentscheidungsersuchen des dänischen Vestre Landsret)
Anmerkung: Im Ausgangsfall ging es um die Mehrwertsteuerpflicht der Vermietung von Liegeplätzen im Wasser und von Stellplätzen an Land für die Winterlagerung von Sportbooten in einem Yachthafen.