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SWK 28, 1. Oktober 2004, Seite R 63
Haftungsverfahren
• Im Haftungsverfahren ist die Abgabenbehörde grundsätzlich an den Inhalt der vorangegangenen Abgabenbescheide gebunden. Nur wenn der Entscheidung über die Heranziehung zur Haftung kein Abgabenbescheid vorangeht, besteht eine solche Bindung nicht. - (§ 248 BAO), (Abweisung)
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