Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 28, 1. Oktober 2004, Seite 821

Sind Sozialversicherungsbeiträge bei pauschalierter Einkunftsermittlung aus Land- und Forstwirtschaft Betriebsausgaben?

UFS entscheidet gegen die Ansicht der EStR 2000

Bernhard Renner

Die umfassende Auslegung steuerlicher Bestimmungen durch diverse „Richtlinien"kann zweifellos als „Pioniertat" der Finanzverwaltung angesehen werden und trägt zu einer bundesweit einheitlichen Vorgangsweise der Finanzämter bei. Vereinzelt enthalten jedoch Richtlinien Aussagen, die nicht mit Bestimmungen von Gesetzen oder Verordnungen vereinbar sind. Gelangt ein Bescheid, der sich auf eine derartige Aussage stützt, vor den Unabhängigen Finanzsenat als Rechtsmittelbehörde, steht er auf wackeligen Beinen, zumal der UFS als weisungsfreie Behördean Richtlinien nicht gebunden ist. Im vorliegenden Fall hat der UFS daher Richtlinienaussagen negiert und einem Rechtsmittel stattgegeben.

1. Sachverhalt

In einer Berufung gegen einen eine vollpauschalierte Land- und Forstwirtschaft betreffenden Gewinnfeststellungsbescheid wurde vorgebracht, dass im Betrieb Dienstnehmer beschäftigt worden und daher die hiefür an die Gebietskrankenkasse geleisteten Sozialversicherungsbeiträge als Betriebsausgaben anzusetzen seien.

Die Berufung wurde zunächst mittels Berufungsvorentscheidung unter Hinweis auf § 13 der VO betreffend Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft abgewiesen, wonach bei vollpauschalierter Gewinnermittlung nur solche Sozialversicher...

Daten werden geladen...