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SWK 28, 1. Oktober 2004, Seite 147

Erste Änderungen in der neuen Gruppenbesteuerung

Die Adaptierungen in § 9 KStG im Überblick

Michael Tissot und Michael Tumpel

Der vorliegende Begutachtungsentwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2004 (i. d. F. „AbgÄG 2004") sieht eine umfangreiche Adaptierung der neuen Gruppenbesteuerung gem. § 9 KStG (i. d. F. StRefG 2005) vor. Dieser Beitrag soll dazu dienen, einen ersten Überblick über die geplanten Änderungen durch das AbgÄG 2004 im Bereich der Gruppenbesteuerung zu geben.

1. Einkommensermittlung - § 9 Abs. 1 KStG

Grundsätzlich dient § 9 Abs. 1 KStG der Klarstellung, dass im Falle der Gruppenbesteuerung eine Zusammenrechnung der steuerlichen Ergebnisse der involvierten Gruppengesellschaften möglich ist. Dabei sieht § 9 Abs. 1 KStG (i. d. F. StRefG 2005) eine Vereinigung der steuerlichen Ergebnisse der nachgeordneten Gruppengesellschaften mit dem steuerlichen Ergebnis der beteiligungshaltenden Gruppengesellschaft vor.

Die h. M. zur neuen Gruppenbesteuerung geht davon aus, dass die steuerlichen Ergebnisse auf der Ebene des Gruppenträgers saldiert werden und bei diesem das steuerpflichtige Gruppeneinkommen - unter Berücksichtigung der Verlustverrechnungsbeschränkungen des § 2 EStG - festzustellen ist. Die einzelnen Gruppenmitglieder hätten hingegen nur das steuerliche Ergebnis und nicht das Einkommen zu ermitteln. Der vorliegende Begutachtungsentwurf zum AbgÄG 2004 sieht,...

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