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SWK 28, 1. Oktober 2004, Seite R 64
Insolvenz: Aufrechnungsvorschriften
• Nach ständiger hg. Judikatur kommt den Aufrechnungsvorschriften des Insolvenzrechtes der Vorrang vor den Verrechnungsregeln der BAO zu. - (§ 19 KO), (Abweisung)
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