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SWK 28, 1. Oktober 2004, Seite 825

Steuerpflicht satzungsgemäßer Zuwendungen

Zur Besteuerung von Vermögenszugängen

Karl-Werner Fellner

Wird eine Zuwendung von einer juristischen Person geleistet, so ist die Frage, ob die Zuwendung unentgeltlich erfolgt ist oder ob die Zuwendung in Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung gegeben wurde, danach zu beurteilen, ob diese rechtliche Verpflichtung im Außenverhältnis besteht. Eine Selbstbindung der juristischen Person in ihrem Organisationsstatut welcher Art immer ist für diese Beurteilung unmaßgeblich. Ebenso ist unmaßgeblich, ob die Organträger der juristischen Person im Innenverhältnis zur Hingabe von solchen Zuwendungen verpflichtet sind.

1. Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit

Das allgemein anerkannte Postulat der Steuergerechtigkeit kann als eine Funktion des Gleichheitssatzes verstanden werden. Den Gerechtigkeitsvorstellungen der Gegenwart entspricht dabei das Leistungsfähigkeitsprinzip als ein Ausfluss der Fähigkeitsregel am besten. Dieses Leistungsfähigkeitsprinzip ist eine ethische Regel der Solidarität, eine sozialstaatliche Regel. Die Steuerlasten müssen demnach gemäß der unterschiedlichen Steuerkraft der Bürger verteilt werden. Das Leistungsfähigkeitsprinzip gilt uneingeschränkt für den Bereich der Personensteuern.

Diese Grundsätze kommen in der Besteuerung ...

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