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SWK 3, 20. Jänner 2004, Seite R 8

Verfahren: Schätzung

Im Falle der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen müssen der Partei vor Bescheiderlassung die Überlegungen und Schlussfolgerungen, die zum Schätzungsergebnis führen, zur Kenntnis gebracht werden. - (§ 184 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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