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SWK 3, 20. Jänner 2004, Seite R 8
Verfahren: Schätzung
• Im Falle der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen müssen der Partei vor Bescheiderlassung die Überlegungen und Schlussfolgerungen, die zum Schätzungsergebnis führen, zur Kenntnis gebracht werden. - (§ 184 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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