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Anerkennung einer GesBR zwischen Ehegatten für das Gründungsjahr
Steuerliche Anerkennung des mit von Ehegatten unterfertigten und am dem Finanzamt zur Kenntnis gebrachten Gesellschaftsvertrages für das Streitjahr 2000
Steuerrechtlich setzt die Anerkennung eines zwischen nahen Angehörigen begründeten Rechtsverhältnisses nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes u. a. voraus, dass dieses nach außen ausreichend zum Ausdruck kommt, weil sonst steuerrechtliche Folgen willkürlich herbeigeführt werden könnten. Diesem zwingenden Erfordernis der ausreichenden Publizität der Vereinbarung wird jedenfalls dann nicht entsprochen, wenn diese der Abgabenbehörde erst nach Ablauf des Besteuerungszeitraumes, für den sie bereits gelten soll, mitgeteilt wird.
Die Prüfung der beiden übrigen für die steuerliche Anerkennung von Angehörigenvereinbarungen vom Verwaltungsgerichtshof entwickelten zwingenden Kriterien:
• Die Vereinbarung muss einen klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und
• wäre auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden,
erübrigt sich daher.
Angesichts dieser Beurteilung ändert auch der Einwand, dass die GesBR bereits im Streitjahr als Leistungsempfänger aufgetret...