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SWK 3, 20. Jänner 2004, Seite 79

Der VfGH zum Buchnachweis

Anmerkungen zu

Michael Kotschnigg

Der Buchnachweis wird traditionell als materiell-rechtliches Erfordernis für die Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen angesehen.Wird er nicht erbracht, so ist die Befreiung auch dann zu versagen, wenn die übrigen sachlichen Voraussetzungen gegeben sind.Diese Auffassung ist, so viel steht fest, nicht mehr haltbar. Der VfGH ist in dieser Frage Ruppegefolgt und hat die Aberkennung der Steuerfreiheit für eine Ausfuhrlieferung alleine wegen des fehlenden Buchnachweises für überschießend und mit dem Gleichheitssatz schlichtweg für unvereinbar erklärt. Das Bemerkenswerte an dieser Entscheidung ist, dass der Beschwerdeführer („Bf.") überhaupt keine Bücher geführt hat und daher nicht einmal in die Nähe eines Buchnachweises gelangt ist. - Paragraphen ohne Gesetzesangabe sind solche des UStG 1972.

I. Der Ausgangsfall

Es geht um einen komplexen Steuerfall, bei dem der Buchnachweis nur eines von mehreren Themen ist. Der auf das Wesentliche reduzierte Sachverhalt zeigt dazu folgendes Bild:

1. Die in Liechtenstein ansässige M-Anstalt hat eine aus mehr als 1.000 Werken bestehende Gemäldesammlung 1987 erworben und sie in den Folgejahren mit Gewinn weiterverkauft. Auf das Streitjahr 1989 entfallen folgende zwei...

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