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SWK 3, 20. Jänner 2004, Seite 16

Die Europäische Zentralbank (EZB)

Wichtigste Einrichtung des gemeinsamen Währungsraums

Am wurde von 12 der 15 EU-Mitgliedstaaten, darunter Österreich, die Europäische Währungsunion begründet. Die wichtigste Einrichtung dieses gemeinsamen Währungsraums ist die Europäische Zentralbank (EZB). Ihr allein obliegt das Recht zur Genehmigung der Ausgabe von Banknoten innerhalb der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Mit der Errichtung der EZB wurde deren Vorläufer, das Europäische Währungsinstitut, das keine geldpolitischen Entscheidungsbefugnisse hatte, aufgelöst.

Die EZB bildet gemeinsam mit allen 15 nationalen Zentralbanken (also auch jener drei EU-Länder, die noch nicht den Euro eingeführt haben) das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Die EZB und die zwölf Euroland-Nationalbanken werden intern als „Eurosystem" bezeichnet.

Die wichtigsten Grundsätze der EZB als Teil des Europäischen Zentralbankensystems sind

• die Aufrechterhaltung der Preisstabilität: Laut EZB-Definition soll der Anstieg des Verbraucherpreisindex mittelfristig maximal 2 Prozent im Jahresdurchschnitt betragen;

• die Unabhängigkeit von allen nationalen Regierungen und gemeinschaftlichen Instanzen: Damit soll die europäische Geldpolitik vor nationalen oder europäischen Weisunge...

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