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SWK 3, 20. Jänner 2004, Seite R 7

Gesellschafter-Geschäftsführer: DB

Die kontinuierliche und über einen längeren Zeitraum andauernde Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung spricht für die Eingliederung in den Organismus des Unternehmens. Der Umstand, dass sich der Betätigungsort des Gesellschafter-Geschäftsführers nicht am Sitz der beschwerdeführenden Gesellschaft befindet, steht unter diesen Umständen der Erfüllung der Geschäftsführeraufgabe nicht entgegen. - (§ 41 Abs. 2 FLAG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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