Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuertermine im Februar
(FLD) - Am sind folgende Abgaben fällig:
• Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat Dezember 2003 bzw. für das 4. Viertel 2003;
• Kammerumlage für das 4. Viertel 2003;
• Normverbrauchsabgabe für den Monat Dezember 2003;
• Elektrizitäts- und Erdgasabgabe für den Monat Dezember 2003;
• Werbeabgabe für den Monat Dezember 2003;
• Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat Dezember 2003;
• Kraftfahrzeugsteuer für das 4. Viertel 2003;
• Lohnsteuer für den Monat Jänner 2004;
• Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat Jänner 2004;
• Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Jänner 2004;
• Straßenbenützungsabgabe (bei monatsweiser Berechnung) für den Monat Jänner 2004 bzw. (bei jahresweiser Berechnung) für das Jahr 2004;
• Einkommensteuer, Vorauszahlung für das 1. Viertel 2004;
• Körperschaftsteuer, Vorauszahlung für das 1. Viertel 2004;
• die vom Grundsteuermessbetrag abgeleiteten Beiträge, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie die Bodenwertabgabe für das 1. Viertel 2004.