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SWK 3, 20. Jänner 2004, Seite 69

Ausgewählte Fragen zur Investitionszuwachsprämie

Investitionszuwachsprämienregelung für 2004 verlängert

Roman Thunshirn und Stefan Untiedt

Die ursprünglich bis befristete Investitionszuwachsprämie („IZPr") wird nunmehr auch auf das Jahr 2004 verlängert.Der Beitrag geht auf ausgewählte Sonderprobleme des § 108e EStG ein.

I. Allgemeiner Regelungsinhalt

Die IZPr von 10 % des „Investitionszuwachses" bildet das Kernstück des Konjunkturpakets 2002. Im Einzelnen gelten folgende Bestimmungen:

• Unter Investitionszuwachs bei prämienbegünstigten Wirtschaftsgütern ist jeweils die Differenz zwischen deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (AKo bzw. HKo) der Kalenderjahre 2002 (2003 bzw. 2004; Begünstigungsjahre) und deren Durchschnitt der AKo- oder HKo der jeweils drei letzten Wirtschaftsjahre (Referenzzeitraum), die vor dem (bzw. dem /2004) enden, zu verstehen.

• Prämienbegünstigt sind nur ungebrauchte körperliche Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens, für die eine laufende AfA geltend gemacht wird. Von der Begünstigung ausgeschlossen sind:

- Gebäude,

- GWG, wenn für diese die Sofortabschreibung des § 13 EStG geltend gemacht wird,

- PKW bzw. Kombi (i. S. d. VO BGBl. II Nr. 193/2002); ausgenommen Fahrschul-KFZ sowie KFZ, die zumindest zu 80 % der gewerblichen Personenbeförderung dienen,

- Wirtschaftsgüter, die nicht in einer inländischen Be...

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