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SWK 25, 1. September 2003, Seite 65

AgB: Auslandsstudium

Es besteht auch keine gesetzliche oder sittliche Verpflichtung, sein Kind an einer ausländischen Universität studieren zu lassen, wenn das gewählte Studium mit wesentlich geringeren Kosten auch an einer inländischen Universität absolviert werden könnte, mag auch der Studienaufenthalt im Ausland für das Ausbildungsniveau und die spätere Berufslaufbahn des Kindes von Vorteil sein. - (§ 34 Abs. 8 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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