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Die neuen österreichischen Bestimmungen zum Internationalen Insolvenzrecht
Auch auf Auslandsvermögen eines Gemeinschuldners kann zugegriffen werden
Nach dem In-Kraft-Treten der EU-Insolvenz-VO(VO [EG] Nr. 1346/2000 v. , kundgemacht im ABl. L 160/1 v. ) mit , welche eine Harmonisierung des Insolvenzrechts in der EU (ausgenommen Dänemark) gebracht hat, ist mit der Kundmachungdes Bundesgesetzes über das Internationale Insolvenzrecht (IIRG) am ein neues „Zeitalter" für das österreichische Insolvenzrecht angebrochen, nämlich in Richtung Internationalisierung. Die wesentlichen Bestimmungen zum Internationalen Insolvenzrecht (Art. I, II und III IIRG) traten am (Art. VI § 1 IIRG) in Kraft.