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SWK 25, 1. September 2003, Seite 134

Die neuen österreichischen Bestimmungen zum Internationalen Insolvenzrecht

Auch auf Auslandsvermögen eines Gemeinschuldners kann zugegriffen werden

Siegfried Lachmair

Nach dem In-Kraft-Treten der EU-Insolvenz-VO(VO [EG] Nr. 1346/2000 v. , kundgemacht im ABl. L 160/1 v. ) mit , welche eine Harmonisierung des Insolvenzrechts in der EU (ausgenommen Dänemark) gebracht hat, ist mit der Kundmachungdes Bundesgesetzes über das Internationale Insolvenzrecht (IIRG) am ein neues „Zeitalter" für das österreichische Insolvenzrecht angebrochen, nämlich in Richtung Internationalisierung. Die wesentlichen Bestimmungen zum Internationalen Insolvenzrecht (Art. I, II und III IIRG) traten am (Art. VI § 1 IIRG) in Kraft.

Grund für die gegenständliche Novelle war einerseits die Umsetzung der RL 2001/24/ EG über die Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten sowie der RL 2001/17/EG über die Sanierung und Liquidation von Versicherungsunternehmen, welche von der EU-Insolvenz-VO (Art. 1 Abs. 2) aufgrund ihrer Spezialität explizit ausgenommen sind, sowie andererseits das Vorhaben, österreichische Konkursverfahren außerhalb der EU-Insolvenz-VO (vgl. §§ 217 ff. KO) zu internationalisieren, was bis dato vor allem vom Bestehen entsprechender (bilateraler) Staatsverträge abhängig war. Die neuen Bestimmungen für Versicherungsunternehmen...

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