Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen
Neue Verordnung über die Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2003 wurden die Bestimmungen der sog. E-Commerce-Richtlinie (2002/38/EG) im UStG 1994 umgesetzt (siehe auch Kolacny, Die geplanten Änderungen im UStG, SWK-Heft 11/2003, Seite S 337; Brenner, Umsatzsteuerliche Behandlung von E-Commerce-Leistungen, SWK-Heft 20/21/2003, Seite S 516). Von der Neuregelung sind die im § 3 a Abs. 10 Z 14 und 15 UStG 1994 eingefügten Leistungen betroffen. Die Bestimmungen sind seit anzuwenden.
Zur Bestimmung und Abgrenzung der in diesen beiden Ziffern genannten Leistungen hat der Beratende Ausschuss für die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuerausschuss) auf seiner Sitzung am Leitlinien beschlossen, die auch einen Leitfaden zur Auslegung des Begriffs „elektronisch erbrachte Dienstleistungen" enthalten (siehe auch Weber, Umsetzung der EU-Rechtsakte zur Umsatzbesteuerung der Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie der elektronisch erbrachten Dienstleistungen durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz [StVergAbG], UVR 2003 197; Langer, Umsatzsteuerrechtliche Änderungen durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz, DB 2003, 1187, Nieskens, Umsatzsteuerliche Änderungen im Rahmen des Steuervergünstigungsabbaugesetz, UStR 2003, 313). Deutschland hat nunmehr mit