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SWK 25, 1. September 2003, Seite 66

Abgabenanspruch: Geltendmachung

Nach ständiger hg. Judikatur setzt die Unterbrechungswirkung die Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches voraus, soferne die Amtshandlung von einer dazu sachlich zuständigen Abgabenbehörde gesetzt wird. - (§ 209 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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