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Schenkungssteuer: Gebrauchsrecht
• Auch die Gewährung von Vermögensgebrauch ist ein der Schenkungssteuer unterliegender Vorteil. Ob dabei das Gebrauchsrecht an einer unbeweglichen Sache im Grundbuch eingetragen worden ist oder nicht, ist für die Besteuerung dieses Rechts nicht von Bedeutung. - (§ 3 ErbStG), (Abweisung)
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