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SWK 26, 10. September 2002, Seite 58

Erhöhte Mitwirkungspflicht

Wird eine Dauerprovision in Höhe von 10 % des Umsatzes mit dem jeweiligen Kunden an eine ausländische Gesellschaft geleistet, besteht eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen. - (§ 138 BAO), (Abweisung)

(, 2000/15/0177, 2000/15/0178)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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