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SWK 26, 10. September 2002, Seite R 58
Vorsteuerabzug: Anspruch
• Ein Vorsteuerabzug steht nur dann zu, wenn von einer Übereinstimmung zwischen Rechnung und gelieferter Ware ausgegangen werden kann. - (§ 12 Abs. 1 UStG 1994), (Abweisung)
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