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Nichtabzugsfähige Aufwendungen
• § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988, wonach Aufwendungen für die Lebensführung bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden können, selbst wenn sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, gilt für die Berufsgruppe der Lehrer ebenso wie für andere Berufsgruppen. - (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988), (Abweisung)
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