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SWK 26, 10. September 2002, Seite S 716

Electronic Billing ­ Österreich bitte warten?

Noch keine Anerkennung elektronischer Rechnungen im Umsatzsteuerrecht

Gerold Pinter

Der ECOFIN-Rat hat in seiner Sitzung am eine Einigung über die EG-Richtlinie bezüglich der mehrwertsteuerlichen Anforderungen an die Rechnungsstellung erzielt.Die Richtlinie über die Rechnungslegung enthält neben anderem vor allem die verpflichtende Anerkennung der elektronischen Rechnungsstellung sowie Aufbewahrung von Rechnungen durch die Mitgliedstaaten und ist bis zum in das nationale Recht umzusetzen.

Vereinfachung von Geschäftsprozessen soll die Wirtschaft beleben

Durch die tatsächliche Verwendung der elektronischen Rechnung für mehrwertsteuerliche Zwecke erhofft sich die Union eine Förderung des elektronischen Handels und Verwaltungsvereinfachungen. Die Nutzung elektronischer Rechnungen ist mit einer Vielzahl von Kosten-, Effizienz- und zeitlichen Vorteilen verbunden, weil es bei den Prozessschritten zu keinem Medienbruch mehr kommt. Bisher wurden durch die EDV-Buchhaltung generierte Rechnungen im Normalfall ausgedruckt, kuvertiert und per Post an den Rechnungsempfänger versandt. Der Rechnungsempfänger musste die Papierrechnung wieder händisch in sein Buchhaltungssystem eingeben, um sie weiterverarbeiten zu können.

Der Einsatz elektronischer Rech...

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