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SWK 26, 10. September 2002, Seite 703

Praxisfragen zum Umgründungs-(steuer-)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Walter Schwarzinger und Werner Wiesner

Zur Beteiligungseinbringung bzw. -übertragung in das Ausland

UmS 125/26/02: A möchte seine seit einigen Jahren privat gehaltene 25%ige Beteiligung an der inländischen B-GmbH a) in eine ausländische Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) gegen Gewährung eines Gesellschafterrechts bzw. b) in eine ausländische Kapitalgesellschaft gegen Gewährung eines Kapitalanteils an dieser übertragen. Ist dies steuerneutral möglich?

Antwort: § 23 Abs. 1 UmgrStG verlangt für die Anwendung des Art. IV UmgrStG, dass zumindest ein Zusammenschlusspartner begünstigtes Vermögen (Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil) auf die Personengesellschaft überträgt. Bei Übertragung auf eine bestehende in- oder ausländische Mitunternehmerschaft wird angenommen, dass die Mitunternehmerschaft ihren Betrieb und damit begünstigtes Vermögen auf eine steuerlich neue in- oder ausländische Mitunternehmerschaft überträgt. A kann daher seinen Kapitalanteil, der nicht zum begünstigten Vermögen i. S. d. § 23 Abs. 2 UmgrStG gehört, als Partner eines unter Art. IV UmgrStG fallenden Zusammenschlusses übertragen. Da § 23 UmgrStG international angelegt ist, fällt auch die Übertragung auf eine ausländische Mitunternehmerschaft dem Grunde nach unter Art. IV UmgrStG. Für A als Übertragenden eines n...

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