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SWK 26, 10. September 2002, Seite 149

Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden im Zusammenhang mit Katastrophenfällen

Eine Erstinformation des Finanzministeriums

1. Ab der Veranlagung 2002

wird auf Grund einer vom Ministerrat am beschlossenen Regierungsvorlage die steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden in Katastrophenfällen wie folgt modifiziert:

Abzugsfähig sind Geld- und Sachspenden von Unternehmern an Katastrophenopfer, soweit sie der Werbung dienen.

Bislang waren - ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung - nur Spenden als Betriebsausgaben abzugsfähig, die die Voraussetzungen der RZ 4837 f. der EStR erfüllten (Sachspenden aus dem Waren- und Produktsortiment des Unternehmers).

Geld- und Sachspenden (Letztere unter Einschluss der Spenden aus dem Waren- und Produktionssortiment des Unternehmers) sind nunmehr unter den nachstehenden Vo-raussetzungen als Betriebsausgaben abzugsfähig.

2. Die Neuregelung im Detail

2.1 Es sind neben den bisher in der Verwaltungspraxis anerkannten Sachspenden aus dem Waren- und Produktsortiment des Unternehmers nunmehr grundsätzlich auch Geldspenden und Sachspenden anderer Art (also zunächst „zugekaufte" und sodann gespendete Vermögensgegenstände, wie etwa von einem Pharmaunternehmen zugekaufte und sodann gespendete Kühlschränke) als Betriebsausgaben abzugsfähig.

2.2 Bei den betreffenden Geld- und Sachs...

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