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SWK 26, 10. September 2002, Seite 713

EuGH zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Mitgliedsbeiträgen bei Vereinen

Ausweitung des Unternehmerbereiches bei Vereinen

Johann Mühlehner

Der , Kennemer Golf & Country Club, entschieden, dass Art. 2 Nr. 1 der 6. Richtlinie 77/388/EWG dahin auszulegen ist, dass die Jahresbeiträge der Mitglieder eines Sportvereins die Gegenleistung für die von diesem Verein erbrachten Dienstleistungen darstellen können, wenn auch diejenigen Mitglieder, die die Einrichtungen des Vereins nicht oder nicht regelmäßig nutzen, verpflichtet sind, ihren Jahresbeitrag zu zahlen. Damit kommt es grundsätzlich zu einer Ausweitung des Unternehmensbereiches bei Mitgliederfördervereinen, bei denen mit der Zweckfördertätigkeit auch eine Leistungsbereitstellung an ihre Mitglieder verbunden ist. Keine Auswirkungen dürfte diese Entscheidung für Vereine haben, bei denen das Förderziel nicht mit einem Leistungsangebot an die Vereinsmitglieder verknüpft ist.

1. Echte und unechte Mitgliedsbeiträge

Die Umsatzsteuerrichtlinien 2000 (UStR) treffen hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Behandlung von Mitgliedsbeiträgen an Vereine folgende Unterscheidung:

„Echte" Mitgliedsbeiträge sind Beiträge, welche die Mitglieder einer Personenvereinigung nicht als Gegenleistung für konkrete Leistungen, sondern für die Erfüllung d...

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