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Verfahren: Devolutionsantrag
• Ein Devolutionsantrag hinsichtlich eines Anbringens, über welches Entscheidungspflicht der angerufenen Behörde nicht oder nicht mehr besteht, ist als unzulässig zurückzuweisen; die Pflicht zur Entscheidung über das Anbringen einer Partei trifft nur die Behörde, die für den Abspruch über dieses Anbringen zuständig ist. - (§ 311 BAO), (Abweisung)
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