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SWK 32, 10. November 2001, Seite 112

Verfahren: Devolutionsantrag

Ein Devolutionsantrag hinsichtlich eines Anbringens, über welches Entscheidungspflicht der angerufenen Behörde nicht oder nicht mehr besteht, ist als unzulässig zurückzuweisen; die Pflicht zur Entscheidung über das Anbringen einer Partei trifft nur die Behörde, die für den Abspruch über dieses Anbringen zuständig ist. - (§ 311 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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