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SWK 32, 10. November 2001, Seite 205

Prüfung der Einschränkung des Vorsteuerabzuges bei Kleinbussen (Verordnung BGBl. Nr. 273/1996) durch den EuGH

Thomas Keppert

In dem beim EuGH anhängigen Vorabentscheidungsverfahren (C-409/99, Metropol u. a.) hat Generalanwalt Geelhoed am seine Schlussanträge vorgelegt. Nach seinem Entscheidungsvorschlag war Österreich nicht berechtigt, das auf Grund der Verwaltungspraxis zum bestehende uneingeschränkte Recht auf Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit Kleinbussen udgl. auszuschließen. Es bleibt abzuwarten, ob der EuGH den Schlussanträgen des Generalanwalts folgt. Dies ist allerdings in etwa 80% der Fälle so. Demnach ist damit zu rechnen, dass die im Gefolge des StruktAnpG 1996 mittels Verordnung BGBl. Nr. 273/1996 mit Wirkung ab dem erfolgte Einschränkung des Vorsteuerabzuges im Zusammenhang mit Kleinbussen udgl. durch Gemeinschaftsrecht als verdrängt anzusehen ist. Da die Rechtsfolgen einer Gesetzesverdrängung durch Gemeinschaftsrecht nur im Rahmen eines offenen innerstaatlichen Veranlagungsverfahrens geltend gemacht werden können, empfiehlt der Fachsenat für Steuerrecht in allen Fällen, in denen ein Vorsteuerabzug für Kleinbusse nach der innerstaatlichen Verordnungslage derzeit nicht zugelassen wird, die Verfahren durch Rechtsmittel offen zu halten. In den noch nicht eingereichten Umsatzsteuererklärungen...

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