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Vorsteuerabzug: Berechtigung
• Um von einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung im Sinne des § 11 Abs. 1 UStG 1972 ausgehen zu können, muss sowohl der richtige Name als auch die richtige Adresse angegeben sein; es kann die Angabe „nur" einer falschen Adresse nicht als „kleiner", dem Vorsteuerabzug nicht hinderlicher Formalfehler angesehen werden. - (§ 11 Abs. 1 UStG 1972), (Abweisung)
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