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SWK 32, 10. November 2001, Seite R 110

Vorsteuerabzug: Berechtigung

Um von einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung im Sinne des § 11 Abs. 1 UStG 1972 ausgehen zu können, muss sowohl der richtige Name als auch die richtige Adresse angegeben sein; es kann die Angabe „nur" einer falschen Adresse nicht als „kleiner", dem Vorsteuerabzug nicht hinderlicher Formalfehler angesehen werden. - (§ 11 Abs. 1 UStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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