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SWK 32, 10. November 2001, Seite 109

Betrieb gewerblicher Art

Nach § 2 Abs. 1 KStG 1988 gilt als Betrieb gewerblicher Art im Sinn des Abs. 1 auch die Beteiligung an einer Gesellschaft, bei der die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind. - (§ 2 Abs. 1 KStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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