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SWK 32, 10. November 2001, Seite 779

Berechnung der Abschreibung

Einheitswert oder fiktive Anschaffungskosten verfassungswidrig?

Gerhard Kohler

In den letzten Monaten des Jahres 2000 erfolgten durch die ab in Kraft getretene Erhöhung der Bemessungsgrundlage für Schenkungen (statt dem Einheitswert das Dreifache des Einheitswertes) eine Unmenge an Schenkungen von Liegenschaften zwischen nahen Angehörigen. Werden diese unentgeltlich erworbenen Liegenschaften ab Ende 2000 bzw. ab Anfang 2001 zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verwendet, dann ist bei der ersten Veranlagung des Beschenkten zu untersuchen, ob die Absetzung für Abnutzung von den fiktiven Anschaffungskosten oder vom Einheitswert berechnet werden soll. Diese Wahlmöglichkeit steht nur im ersten Veranlagungsjahr zu.

1. AfA-Berechnungsgrundlage: Einheitswert oder fiktive Anschaffungskosten

Leider wird die Tatsache, dass die AfA-Berechnung bereits im ersten Jahr zu entscheiden ist, vom Steuerpflichtigen, dem Hausverwalter und auch vom Steuerberater leicht übersehen, zumal gerade bei einer Einkünfteerzielung nur für einen Monat die Frage der Höhe der AfA von nur geringer Bedeutung ist. Im Gesetz selbst steht im § 16 Abs. 1 Z 8 lit. b EStG nur, dass die fiktiven Anschaffungskosten über Antrag des Steuerpflichtigen anzusetzen sind. Dass das Antragsrecht verloren geht, wenn es...

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