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SWK 32, 10. November 2001, Seite S 798

Praxisfragen zum Umgründungs-(steuer-)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Walter Schwarzinger und Werner Wiesner

Zu den einbringungsveranlassten Anschaffungskosten

UmS 81/32/01: A hält in seinem Privatvermögen alle Anteile der GmbH-A, die ihrerseits Alleingesellschafterin der GmbH-B ist. A möchte den ebenfalls privat gehaltenen 25%-Anteil an der GmbH-C als Sacheinlage in die GmbH-B unter Verzicht auf eine Anteilsgewährung einbringen. Fällt diese Einbringung unter Art. III UmgrStG und wie wirkt sich bejahendenfalls diese Sacheinlage auf die Anschaffungskosten der Gegenleistung aus?

Antwort: Die Einbringung fällt bei Beachtung der Anwendungsvoraussetzungen des § 12 UmgrStG unter Art. III UmgrStG. A kann im gegenständlichen Fall zu Recht von der Bestimmung des § 19 Abs. 2 Z 5 UmgrStG Gebrauch machen, da auch die mittelbare Alleingesellschafterstellung an der übernehmenden Körperschaft den Verzicht auf eine Anteilsgewährung rechtfertigt. Hinsichtlich der Auswirkung auf die Anschaffungskosten ist daher § 20 Abs. 4 Z 1 UmgrStG maßgeblich. Da es sich bei der Einbringung um einen aus dem Privatvermögen stammenden Kapitalanteil handelt, ist der nach § 17 maßgebende Wert der Sacheinlage dem steuerlich maßgebenden Wert der bisherigen Anteile des Einbringenden an der übernehmenden Körperschaft zuzuschreiben oder von ihm abzuschreiben. § 20 Abs. 4 Z 1 UmgrStG sieht zwar nur die Zu- bzw. Abschreibung a...

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