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Beantwortung dreier vermeintlicher Zweifelsfragen
Replik auf einen Beitrag von Barborka
In SWK-Heft 29/2001, Seite S 705, wirft Barborka folgende drei „Zweifelsfragen" zu den steuerlichen Herstellungskosten auf:
Frage 1: Umfassen die steuerlichen Herstellungskosten auch die fixen Fertigungs- und Materialgemeinkosten?
Frage 2: Gilt der steuerliche Herstellungskostenbegriff nur für das Umlaufvermögen und das nicht abnutzbare Anlagevermögen - oder auch für das abnutzbare Anlagevermögen?
Frage 3: Dürfen bei mehrjähriger Fertigung entsprechend der handelsrechtlichen Regelung des § 206 Abs. 3 HGB auch für steuerliche Zwecke die Verwaltungs- und Vertriebskosten aktiviert werden?
M. E. ergeben sich bei näherer Auseinandersetzung mit dem System des Einkommensteuerrechts und dem Verhältnis zwischen Handelsrecht und Steuerrecht eindeutige Antworten auf die aufgeworfenen Fragen. In diesem Zusammenhang wäre das Studium von Gunter Mayr, Gewinnrealisierung im Steuerrecht und Handelsrecht (Wien 2001), 129 ff., sehr empfehlenswert.
1. Auslegung des § 6 Z 2 lit. a EStG 1988 hinsichtlich Mindestansatz
Das Realisationsprinzip gehört zu den zwingenden allgemeinen GoB des § 4 Abs. 2 EStG 1988. Dem Realisationsprinzip zufolge führt die Beschaffung von Wirtschaftsgütern (Anschaffung oder Herstellung) nicht zu einer Verlust-Realisierung. Die...