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Besteuerung der Mitglieder einer Agrargemeinschaft
Aus gegebenem Anlass wird mitgeteilt, dass alle Ausführungen in den EStR 2000, AÖFV Nr. 232/2000, und im Protokoll über die Bundeseinkommensteuertagung 2001, AÖFV Nr. 196/2001, über die steuerliche Behandlung der Mitgliedschaft an Agrargemeinschaften als Genussrechte bis auf weiteres nicht anzuwenden sind. ( GZ 06 3101/1-IV/6/01)