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SWK 30, 20. Oktober 2001, Seite 106

EuGH: Eigenverbrauch PKW

Mehrwertsteuer: Eigenverbrauch bei Einbauten in einen ohne Vorsteuerabzugsrecht erworbenen Gegenstand

Urteilstenor des EuGH:

„1. Ein Steuerpflichtiger, der einen Gegenstand (hier einen Pkw), den er ohne Berechtigung zum Vorsteuerabzug erworben hat und der nach seiner Anschaffung Gegenstand von Arbeiten war, für die die Mehrwertsteuer abgezogen wurde, zu unternehmensfremden Zwecken entnimmt, hat die nach Art. 5 Abs. 6 der 6. MwSt-RL geschuldete Mehrwertsteuer nur für die Bestandteile zu entrichten, die zum Vorsteuerabzug berechtigt haben, d. h. diejenigen, die ihre körperliche und wirtschaftliche Eigenart endgültig verloren haben, als sie nach Anschaffung des Pkws und im Anschluss an Umsätze, die durch Lieferungen von Gegenständen erzielt worden sind und zu einer dauerhaften, im Zeitpunkt der Entnahme nicht vollständig verbrauchten Werterhöhung des Pkws geführt haben, in den Pkw eingebaut worden sind.

2. Im Fall einer nach Art. 5 Abs. 6 der 6. MwSt-RL steuerpflichtigen Entnahme, insbesondere der Entnahme eines Gegenstands (hier eines Pkws),

- der ohne Berechtigung zum Vorsteuerabzug erworben wurde

- und an dem Arbeiten ausgeführt worden sind, die zum Vorsteuerabzug berechtigt und zum E...

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