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SWK 30, 20. Oktober 2001, Seite S 735

Zusammenschluss und EStR 2000

Änderungsbedarf in den Einkommensteuerrichtlinien 2000

Werner Sedlacek und Gottfried Maria Sulz

Die Einkommensteuerrichtlinien 2000 enthalten einige Aussagen zu den einkommensteuerlichen Rechtsfolgen bei Umstrukturierungen, insbesondere auch zu jenen beim Zusammenschluss gemäß Artikel IV UmgrStG. Obwohl bereits in der Begutachtung an bestimmten Ausführungen Kritik geübt wurde, sind die Richtlinien diesbezüglich weitgehend unverändert veröffentlicht worden.

1. Zeitpunkt der Erfassung des Übergangsgewinnes

In der Literatur ist es unbestritten, dass der Gewinn aus dem Wechsel der Gewinnermittlung von § 4 Abs. 3 auf diejenige nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 in jenem Wirtschaftsjahr zu erfassen ist, welches mit dem Zusammenschlussstichtag endet oder -bei Übertragung von Teilbetrieben -in welchem der Zusammenschlussstichtag liegt, da die Umgründung als „steuerneutrale" Veräußerung der betrieblichen Einheit angesehen wird.

Dennoch führen die EStR 2000 in Rz. 725 undifferenziert aus, dass der Übergangsgewinn bei Zusammenschlüssen auf das dem Umgründungsstichtag folgende Wirtschaftsjahr zu beziehen ist. Diese generelle Aussage ist abzulehnen, ist doch immer zu unterscheiden, ob ein Wechsel beim Übertragenden oder bei der übernehmenden Personengesellschaft stattfindet. Die Aussage in den EStR 2000 gilt aber beispielsweise bei einem Wechsel...

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