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SWK 30, 20. Oktober 2001, Seite 176

Vorsteuerabzug für Kleinbusse


(SWK) -Die Schlussanträge des Generalanwalts L. A. Geelhoed vom 4. 10. 1001 in der Rechtssache C-409/99 Metropol und Stadler lauten wie folgt: „Nach allem schlage ich dem Gerichtshof vor, auf die Vorlagefragen des Verwaltungsgerichtshofs wie folgt zu antworten. Auf die erste Frage: Gemäß Artikel 17 Absatz 6 Unterabsatz 2 der Sechsten Richtlinie 77/388 EWG des Rates vom zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer -Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche Bemessungsgrundlage ist es einem Mitgliedstaat nach dem Inkrafttreten der Richtlinie verwehrt, das Recht auf Vorsteuerabzug für bestimmte Kraftfahrzeuge auszuschließen, wenn dieser Abzug zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie aufgrund einer ständigen innerstaatlichen Verwaltungspraxis gewährt worden ist. Auf die zweite Frage: Artikel 17 Absatz 7 der Richtlinie ermächtigt nicht zum Erlass eines Ausschlusses vom Recht auf Vorsteuerabzug aus Konjunkturgründen ohne vorhergehende Konsultation des Ausschusses im Sinne von Artikel 29 der Richtlinie. Ferner bedeutet die Beschränkung des Artikel 17 Absatz 7 auf Ausschlüsse aus Konjunkturgründen, dass die Ausschlüsse grundsä...

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