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SWK 30, 20. Oktober 2001, Seite W 131

Ausweis der Gewinnverrechnung des Kommanditisten in der Bilanz einer Personengesellschaft (KG)

Gewinnentnahmeansprüche sind als Fremdkapital auszuweisen

Richard Sterl

Zu behandeln ist der Ausweis der Ergebnisverrechnung (Jahresgewinn, Jahresverlust) des Kommanditisten in der Bilanz einer Personengesellschaft (Kommanditgesellschaft), insbesondere unter dem Aspekt, dass der Jahresgewinn seitens des Kommanditisten zur Entnahme bestimmt ist und „am Tag nach" der - zwar formell nicht vorgeschriebenen, aber empfehlenswerten - Feststellung des Jahresabschlusses der Personengesellschaft entnommen wird. Diese Situation ist mit der einer Kapitalgesellschaft, bei welcher ein entsprechender Dividendenvorschlag (üblicherweise enthalten im Anhang) der Geschäftsführer vorliegt und der Jahresabschluss in der Generalversammlung festgestellt wird, vergleichbar.

Nicht Gegenstand dieses Beitrags sind einerseits der Ausweis der Gewinnverrechnung des Komplementärs/OHGisten auf Grund ihres „unbegrenzten" Entnahmerechts und anderseits die betriebswirtschaftliche Darstellung der Ergebnisverrechnung (Jahresgewinn) in Anlehnung an die bei Kapitalgesellschaften gemeinhin praktizierte Vorgangsweise, seitens der Geschäftsführer vorgeschlagene Dividenden, welche im Jahresabschluss im Eigenkapital (Bilanzgewinn) auszuweisen sind, betriebswirtschaftlich (also z. B. im Rahmen der...

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