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Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
•Wenn der Arbeitnehmer eine ihm durch das Dienstverhältnis gebotene Gelegenheit nutzt, um sich zu bereichern, solcherart somit Vorteile erzielt, liegen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor; zu diesen Einkünften zählen nicht nur die im Dienstvertrag vereinbarten Bezüge, sondern auch alle anderen Vorteile, zu denen auch solche gehören, auf die kein Rechtsanspruch besteht und die sich der Arbeitnehmer gegen den Willen des Arbeitgebers verschafft. – (§ 25 Abs. 1 Z 1 EStG 1972), (Abweisung)
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