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Was Verlustbeteiligungen wirklich bringen
Neuer § 2 Abs. 2 a EStG zwingt zu realistischer Renditeberechnung
Der jahrzehntelange Kampf der Finanzverwaltung gegen Verlustbeteiligungen hat mit dem SteuerreformG 2000 (BGBl. I Nr. 106/1999) einen neuen Höhepunkt erreicht. Nachdem sich Verlustbeteiligungen trotz drohender Liebhaberei und zahlreicher legistischer Eingriffe (wie etwa zuletzt die drastische Einschränkung des Halbsatzverfahrens nach § 37 EStG durch das StruktAnpG 1996) noch immer großer Beliebtheit erfreuten, wurde nunmehr mit dem neuen § 2 Abs. 2 a EStG ein neuer „Generalangriff" auf alle rein steuerlich motivierten Beteiligungen gestartet. Das neue Verlustausgleichsverbot wirft eine Reihe von Zweifelsfragen auf, die mit einem kürzlich veröffentlichten Erlass einer – zum Teil umstrittenen – Klärung zugeführt werden sollen. Der vorgesehene Renditevergleich hat allerdings auch einen interessanten Nebeneffekt: Er zeigt, welche Rendite Verlustbeteiligungen wirklich bringen.
Die neue Verlustausgleichsbeschränkung nach § 2 Abs. 2 a EStG i. d. F. SteuerreformG 2000
Der neue § 2 Abs. 2 a EStG sieht – neben den schon bestehenden, ursprünglich im § 2 Abs. 2 angesiedelten Verlustausgleichsverboten – mit Wirkung ab der Veranlagung 2000 vor, dass negative Einkünfte aus einer Beteiligung an Gesellschaften oder Gemeinschaften dann weder ausgleichsfähig no...